AssCompact suche
Home
Assekuranz
18. Oktober 2023
HDI überarbeitet Berufshaftpflicht für das Heilwesen
Gruppe Ärzte bei der Diskussion und Planung einer Therapie

HDI überarbeitet Berufshaftpflicht für das Heilwesen

Die HDI Versicherung hat Produktupdates in ihrer Berufshaftpflichtversicherung für das Heilwesen vorgenommen und tarifliche Leistungen erweitert. Zudem gibt es neue Konzepte für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren.

Die HDI Versicherung hat Produktupdates in ihrer Berufshaftpflicht für das Heilwesen bekannt gegeben, um den Schutz an aktuelle Entwicklungen und Risiken anzupassen. So wurden beispielsweise tarifliche Leistungen in der Patientenaufklärung erweitert. Die HDI akzeptiert künftig jedes professionelle Aufklärungssystem, sofern die regelmäßige Aktualisierung der Aufklärungsinhalte im Hinblick auf medizinische und juristische Aspekte gewährleistet ist.

Zudem gelten ab sofort in zahlreichen Fachgebieten Tätigkeiten beziehungsweise Eingriffe im Rahmen des konservativen Tätigkeitsfeldes als mitversichert, die vorher als operativ eingestuft waren. Auch zuvor anfragepflichtige Risiken wurden in den Tarif aufgenommen.

Erweiterungen u.a. in Telemedizin, freiberuflichen Tätigkeiten

Eine weitere Leistungserweiterung besteht darin, dass der Praxisvertreter subsidiär zu einer gegebenenfalls bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Vertreters mitversichert ist. In der Telemedizin wurde der Versicherungsumfang auf alle Länder der EU sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz ausgeweitet.

Die freiberufliche Notarzttätigkeit umfasst ab sofort auch die Tätigkeit als leitender Notarzt. Weitere Leistungserweiterungen wurden im Rahmen der gelegentlichen außerdienstlichen oder gelegentlichen freiberuflichen ambulanten Tätigkeit neben der Mitversicherung ambulanter Praxisvertretungen gemacht.

Neue Konzepte für BAG und MVZ

Das Konzept für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) wurde überarbeitet. Künftig beträgt die Versicherungssumme nun 7,5 Mio. Euro, vierfach maximiert. Damit werden alle Pflichtversicherungsanforderungen garantiert erfüllt, so der Versicherer. Ab sofort lassen sich bis zu fünf Ärzte über die digitale Strecke in einem Vertrag absichern – bis zu zwei angestellte Ärzte sind dabei beitragsfrei mitversichert.

Für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beträgt die Regelversicherungssumme 5 Mio. Euro und die maximale Versicherungssumme 7,5 Mio. Euro pauschal für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Vierfache dieser Summe. Bis zu acht Ärzte können über die Onlinestrecke in einem Vertrag versichert werden. Auch hier sind damit alle beruflichen Pflichtversicherungsanforderungen für Ärzte somit erfüllt. Der Versand der Pflichtversicherungsbestätigung bei BAG und bei MVZ erfolgt automatisch. (js)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com